Ist der Betrieb eines Balkonsolarkraftwerks erlaubt?
Ja, wenn
- Den einschlägigen DIN-Normen entsprechend
- Optisch nicht störend
- Keine Verschattung anderer Wohnungen oder Balkone
- Keine Blendwirkung
- Leicht zurückzubauen
- Fachmännisch angebracht (ausschließlich senkrecht)
- Keine Verschlechterung der Mietsache
- Keine Brandgefahr
- Keine Beeinträchtigung des Balkons als Fluchtweg (Anleitern durch die Feuerwehr)
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Anmeldung beim Marktstammdatenregister