Neben der Vorlage einer Kopie des WBS und der Einverständniserklärung des Wohnungseigentümers muss das Balkonsolarkraftwerk über die Stadtwerke Neuss bezogen werden. Ihr Stromzähler muss über eine Rücklaufsperre verfügen. Die Anlage darf maximal eine elektrische Leistung von 600 Watt ausspeisen.

Eine sichere und fachmännische Montage muss gewährleistet sein.

Die Anlage muss mindestens fünf Jahre nach Fertigstellung erhalten und in Neuss bleiben.

31/05/2023

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine Balkonsolaranlage als antragsfreie Mini-PV-Anlage mit einer elektrischen Leistung von mindestens 600 W peak mit und ohne Batteriespeicheranlagen als steckerfertige Komplettanlage zum Anschluss an