Ihr Wohnungsgesuch ist zunächst drei Monate aktiv. Sollte in dieser Zeit von unserer Seite kein Wohnungsangebot unterbreitet werden können, erhalten Sie von uns eine Erinnerungsmail mit
Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich.